Berufliches Gymnasium

Wie meldest du dich an?

Deine Erziehungsberechtigten stellen bis spätestens Mitte Februar direkt über deine bisher besuchte Schule einen Antrag.

Deine aktuelle abgebende Schule reicht die Anträge bis zum 1. März an uns weiter und fügt dein Halbjahreszeugnis der Klasse 10 in beglaubigter Kopie, deinen Lebenslauf mit Lichtbild und ggfs. das Gutachten über deine Eignungsfeststellung bei.

Kann die abgebende Schule die Eignung für den Besuch des beruflichen Gymnasiums nicht feststellen, so teilt sie dies dir (bei Volljährigkeit) oder deinen Eltern mit und bietet eine Beratung an.

Wenn du von einem Gymnasium oder einem Gymnasialzweig in das berufliche Gymnasium überwechseln möchtest, ist ein Gutachten nicht erforderlich.

Alle anderen Bewerber, die den Mittleren Abschluss schon früher erworben haben, melden sich spätestens am 1. März direkt im Sekretariat unserer Schule an.

Wenn du das 19. Lebensjahr vollendet hast, kannst du nur im begründeten Fall aufgenommen werden.

Bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung liegt die Altersgrenze bei 21 Jahren.