Berufliches Gymnasium

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium setzt einen Mittleren Abschluss voraus. Diesen kannst du durch eines der folgenden Zeugnisse nachweisen:

  • ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe
  • ein Abschlusszeugnis der Realschule ("Qualifizierender Realschulabschluss")
  • ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule
  • ein Fachschulreifezeugnis der Berufsaufbauschule
  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (z. B. das einer Gesamtschule).

Ebenso kannst du mit Mittlerem Abschluss aufgenommen werden, wenn du von der Klassenkonferenz der abgebenden Schule, in der alle Fächer der Jahrgangsstufe 10 auf den Mittleren Abschluss ausgerichtet waren, als geeignet für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium beurteilt wurdest. Die Voraussetzungen für den Übergang und die Befürwortung durch die Klassenkonferenz sind gegeben, wenn

      1. deine bisherige Lernentwicklung, dein Leistungsstand und deine Arbeitshaltung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium erwarten lassen und
      2. deine Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, in der ersten Fremdsprache und einer Naturwissenschaft im Durchschnitt "besser als befriedigend" (2,99) und in den übrigen Fächern und Lernbereichen im Durchschnitt gleichfalls "besser als befriedigend" sind.

Falls du das 19. Lebensjahr beim Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr beim Übergang in das berufliche Gymnasium vollendet hast, kannst du nur in begründetem Fall und nach Beratung über andere Wege zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abendgymnasium, Hessenkolleg, Nichtschülerprüfung) aufgenommen werden.

Ausländische Bewerber können nur aufgenommen werden, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland haben.