Fachschule Wirtschaft
Zugangsvoraussetzungen
Das berufliche Bildungsangebot dieser Schulform richtet sich an Interessentinnen und Interessenten, die folgende Mindestbedingungen erfüllen:
Möglichkeit 1:
- Abschlusszeugnis der Berufsschule in einem kaufmännischen bzw. kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberuf oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf des Berufsfeldes „Wirtschaft und Verwaltung“
- Nachweis einer kaufmännischen Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr. (Die erforderliche entsprechendeberufliche Tätigkeit kann während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.)
oder:
- Abschluss einer kaufmännischen Berufsausbildung zur staatlich geprüften Assistentin/ zum staatlich geprüften Assistenten (z. B. Fremdsprachensekretärin oder Fremdsprachensekretär) in Verbindung mit einer entsprechenden Berufstätigkeit von einem Jahr. (Die erforderliche entsprechende berufliche Tätigkeit kann während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.)
Möglichkeit 2:
- Mindestens 5 Jahre kaufmännische berufliche Tätigkeit
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung