...eine abgeschlossene Berufsausbildung

Sie verfügen über

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder kaufmännisch-verwandten Bereich oder
  • einen Abschluss einer kaufmännischen Berufsausbildung zur staatlich geprüften Assistentin/ zum staatlich geprüften Assistenten oder
  • eine erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung oder

 

sie gingen mindestens 5 Berufsjahre einer kaufmännischen Tätigkeit nach?

 

Dann können Sie die Fachschule für Wirtschaft besuchen.