...eine abgeschlossene Berufsausbildung
Sie verfügen über
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder kaufmännisch-verwandten Bereich oder
- einen Abschluss einer kaufmännischen Berufsausbildung zur staatlich geprüften Assistentin/ zum staatlich geprüften Assistenten oder
- eine erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung oder
sie gingen mindestens 5 Berufsjahre einer kaufmännischen Tätigkeit nach?
Dann können Sie die Fachschule für Wirtschaft besuchen.